Ohne gültigen Energieausweis darf kein Gebäude verkauft oder vermietet werden. Wir stellen ihn aus – bedarfs- oder verbrauchsorientiert, je nachdem, was zulässig ist.
Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument mit Außenwirkung: Er muss bei Besichtigungen vorgelegt und in Immobilienanzeigen mit Kennwerten zitiert werden. Fehler darin sind bußgeldbewehrt.
Wir erstellen ihn auf Basis der tatsächlichen Gebäudedaten, nicht aus Pauschalannahmen. Bei Bestandsgebäuden werden die relevanten Bauteile und die vorhandene Anlagentechnik erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der energetischen Kennwerte.
Gebäudeenergiegesetz – Pflicht, Inhalt und Gültigkeit des Ausweises.
Berechnungsverfahren, verbindlich für Nichtwohngebäude.
Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude im Bestand.
Ein registrierter Energieausweis mit Registriernummer, gültig für zehn Jahre, plus die Modernisierungsempfehlungen. Auf Wunsch mit einer Einschätzung, welche Maßnahme den Kennwert am stärksten verbessert.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Nachweise nach DIN 4109, Bauteilkonzepte, Detailplanung, Baubegleitung.
Wärmeschutznachweise, Wärmebrücken, Feuchteschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Luft- und Trittschall, Nachhallzeit, Fassadenpegel, Anlagengeräusche.
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Nachweis des Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.