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Energieausweis.
Pflicht bei Verkauf und Vermietung.

Ohne gültigen Energieausweis darf kein Gebäude verkauft oder vermietet werden. Wir stellen ihn aus – bedarfs- oder verbrauchsorientiert, je nachdem, was zulässig ist.

Worum es geht

Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument mit Außenwirkung: Er muss bei Besichtigungen vorgelegt und in Immobilienanzeigen mit Kennwerten zitiert werden. Fehler darin sind bußgeldbewehrt.

Wir erstellen ihn auf Basis der tatsächlichen Gebäudedaten, nicht aus Pauschalannahmen. Bei Bestandsgebäuden werden die relevanten Bauteile und die vorhandene Anlagentechnik erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der energetischen Kennwerte.

Leistungsumfang
  • Bedarfsausweis auf Grundlage der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Verbrauchsausweis auf Grundlage der Abrechnungen von drei Jahren
  • Energieausweise für Wohngebäude nach GEG 2024
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude mit Zonierung nach DIN V 18599
  • Ausweise für Neubau, Sanierung und Bestand
  • Modernisierungsempfehlungen als Anlage zum Ausweis
  • Registrierung und Vergabe der Registriernummer beim DIBt
  • Beratung, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

GEG 2024

Gebäudeenergiegesetz – Pflicht, Inhalt und Gültigkeit des Ausweises.

DIN V 18599

Berechnungsverfahren, verbindlich für Nichtwohngebäude.

DIN V 4108-6 / 4701-10

Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude im Bestand.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Verkauf einer Immobilie
  • Neuvermietung von Wohn- und Gewerbeflächen
  • Neubau nach Fertigstellung
  • Größere Sanierungen mit Änderung der Bilanz
  • Öffentliche Gebäude mit Aushangpflicht
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Ein registrierter Energieausweis mit Registriernummer, gültig für zehn Jahre, plus die Modernisierungsempfehlungen. Auf Wunsch mit einer Einschätzung, welche Maßnahme den Kennwert am stärksten verbessert.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bedarf oder Verbrauch – was ist besser?
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes auf Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften und ist bei kleinen Wohngebäuden mit Bauantrag vor 1978 teilweise vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger, basiert jedoch auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und wird daher vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner beeinflusst.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach größeren Sanierungen sollte er vorher erneuert werden.
Was passiert ohne Ausweis?
Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich drohen kaufvertragliche Ansprüche.
Kontakt

Sie brauchen einen Energieausweis?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.