Wärmepumpen und Lüftungsanlagen erzeugen Geräusche im Freien. Ob sie zulässig sind, entscheidet die TA Lärm – und zwar am Nachbarfenster, nicht am Gerät.
Die Wärmewende stellt Außengeräte in Vorgärten und auf Flachdächer. Ob das genehmigungsfähig ist, hängt vom Abstand zur nächsten Wohnbebauung, vom Gebietstyp und von der Betriebszeit ab – nachts gelten deutlich strengere Richtwerte als tagsüber.
Wir rechnen die Immissionspegel an den maßgeblichen Immissionsorten und sagen vor dem Kauf, ob die geplante Anlage am geplanten Ort zulässig ist. Das ist erheblich günstiger, als sie später wieder abzubauen.
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – die maßgebende Beurteilungsgrundlage.
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien.
Bundes-Immissionsschutzgesetz – Rahmen für Anlagen und Nachbarschutz.
Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen.
Eine Prognose, die der Behörde standhält, mit klarer Aussage: zulässig, zulässig mit Auflage oder nicht zulässig. Im zweiten Fall benennen wir die Maßnahme, die den Pegel unter den Richtwert bringt.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Nachweise nach DIN 4109, Bauteilkonzepte, Detailplanung, Baubegleitung.
Wärmeschutznachweise, Wärmebrücken, Feuchteschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Luft- und Trittschall, Nachhallzeit, Fassadenpegel, Anlagengeräusche.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Bedarfs- und verbrauchsorientiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nachweis des Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.