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Immissionsschutz.
Bevor der Nachbar anruft.

Wärmepumpen und Lüftungsanlagen erzeugen Geräusche im Freien. Ob sie zulässig sind, entscheidet die TA Lärm – und zwar am Nachbarfenster, nicht am Gerät.

Worum es geht

Die Wärmewende stellt Außengeräte in Vorgärten und auf Flachdächer. Ob das genehmigungsfähig ist, hängt vom Abstand zur nächsten Wohnbebauung, vom Gebietstyp und von der Betriebszeit ab – nachts gelten deutlich strengere Richtwerte als tagsüber.

Wir rechnen die Immissionspegel an den maßgeblichen Immissionsorten und sagen vor dem Kauf, ob die geplante Anlage am geplanten Ort zulässig ist. Das ist erheblich günstiger, als sie später wieder abzubauen.

Leistungsumfang
  • Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm
  • Berechnung der Schallausbreitung im Freien nach DIN ISO 9613-2
  • Ermittlung der Immissionspegel an maßgeblichen Immissionsorten
  • Berücksichtigung von Abständen, Abschirmungen, Reflexionen und Geländesituation
  • Beurteilung von Wärmepumpen, Split-Klimaanlagen, Ventilatoren und Lüftungsanlagen
  • Bewertung von Zuschlägen für Ton- und Impulshaltigkeit
  • Empfehlung von Aufstellorten, Schallschutzhauben und Abschirmungen
  • Lärmschutz im Bebauungsplanverfahren
  • Immissionsschutztechnische Stellungnahmen für die Genehmigungsbehörde
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

TA Lärm

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – die maßgebende Beurteilungsgrundlage.

DIN ISO 9613-2

Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien.

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz – Rahmen für Anlagen und Nachbarschutz.

DIN 45645-1

Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Wärmepumpen im Ein- und Mehrfamilienhaus
  • Lüftungs- und Klimaanlagen auf Gewerbedächern
  • Kühlanlagen und Rückkühlwerke
  • Gewerbebetriebe mit Nachbarschaft zu Wohnbebauung
  • Bebauungsplanverfahren mit Lärmkonflikt
  • Genehmigungsverfahren mit Auflage zum Schallschutz
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Eine Prognose, die der Behörde standhält, mit klarer Aussage: zulässig, zulässig mit Auflage oder nicht zulässig. Im zweiten Fall benennen wir die Maßnahme, die den Pegel unter den Richtwert bringt.

Projekt besprechen→
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Richtwerte gelten nachts?
Im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) am Tag und 35 dB(A) nachts, im reinen Wohngebiet jeweils 5 dB(A) weniger. Maßgeblich ist der Pegel am schutzbedürftigen Fenster, nicht am Gerät.
Reicht das Datenblatt des Herstellers?
Nein. Das Datenblatt nennt den Schallleistungspegel unter Prüfbedingungen. Was am Nachbarfenster ankommt, hängt von Abstand, Reflexionen und Aufstellsituation ab.
Was, wenn die Anlage schon steht?
Dann messen wir den tatsächlichen Beurteilungspegel und prüfen, welche nachträgliche Maßnahme wirkt – Einhausung, Schallschutzhaube oder Nachtabsenkung.
Kontakt

Sie planen eine Wärmepumpe oder Lüftungsanlage?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.