Das Gebäudeenergiegesetz regelt den energetischen Teil. Mindestwärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz und Feuchteschutz folgen eigenen Regelwerken – wir weisen sie einzeln nach, im Neubau wie im Bestand.
Wärmeschutz ist mehr als der Nachweis, der zum Bauantrag gehört. Er entscheidet über Heizkosten, über die Oberflächentemperaturen im Winter und über die Raumtemperaturen im Sommer.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt davon den energetischen Teil. Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und der sommerliche Wärmeschutz stehen eigenständig daneben. Wir rechnen alle drei Bereiche getrennt und weisen sie einzeln nach – im Neubau ab der Entwurfsphase, im Bestand auf Grundlage der vorhandenen Konstruktion.
Der Feuchteschutz bleibt dabei ein eigenes Fachgebiet: DIN 4108-3 für die klimabedingte Bewertung, DIN EN 15026 für die instationäre Simulation. Wir führen ihn als eigenen Nachweis und halten ihn vom Wärmeschutz getrennt.
Gebäudeenergiegesetz – seit dem 29. Juli 2026 in der Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anforderungen an Primärenergiebedarf, Wärmeschutz und Wärmeerzeugung.
Vorfassungen – maßgeblich für Vorhaben, die vor dem jeweiligen Stichtag begonnen oder beantragt wurden.
Energieeinsparverordnung – Vorgängerregelung, 2020 gemeinsam mit EnEG und EEWärmeG im GEG aufgegangen. Grundlage für Altverfahren und ältere Energieausweise.
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen. Gilt eigenständig neben dem Gebäudeenergiegesetz und schützt Oberflächen vor Tauwasser.
Eigener Nachweis über den Sonneneintragskennwert oder über eine thermische Gebäudesimulation.
Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele, Grundlage des Gleichwertigkeitsnachweises.
Klimabedingter Feuchteschutz – eigenes Fachgebiet, hier als Querverweis geführt.
Energetische Bewertung, verbindlich für Nichtwohngebäude.
Ein prüffähiger Nachweis, dazu die Wärmebrückendetails als Zeichnung und die Aussage, wo Ihr Bauteilaufbau feuchtetechnisch kritisch wird. Bei Förderprojekten stimmen wir die Berechnung direkt auf die Anforderungen des Programms ab.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Nachweise nach DIN 4109, Bauteilkonzepte, Detailplanung, Baubegleitung.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Luft- und Trittschall, Nachhallzeit, Fassadenpegel, Anlagengeräusche.
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Bedarfs- und verbrauchsorientiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nachweis des Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.