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Wärmeschutz.
Rechnen statt hoffen.

Das Gebäudeenergiegesetz regelt den energetischen Teil. Mindestwärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz und Feuchteschutz folgen eigenen Regelwerken – wir weisen sie einzeln nach, im Neubau wie im Bestand.

Worum es geht

Wärmeschutz ist mehr als der Nachweis, der zum Bauantrag gehört. Er entscheidet über Heizkosten, über die Oberflächentemperaturen im Winter und über die Raumtemperaturen im Sommer.

Das Gebäudeenergiegesetz regelt davon den energetischen Teil. Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und der sommerliche Wärmeschutz stehen eigenständig daneben. Wir rechnen alle drei Bereiche getrennt und weisen sie einzeln nach – im Neubau ab der Entwurfsphase, im Bestand auf Grundlage der vorhandenen Konstruktion.

Der Feuchteschutz bleibt dabei ein eigenes Fachgebiet: DIN 4108-3 für die klimabedingte Bewertung, DIN EN 15026 für die instationäre Simulation. Wir führen ihn als eigenen Nachweis und halten ihn vom Wärmeschutz getrennt.

Leistungsumfang
  • Wärmeschutznachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz in der jeweils maßgeblichen Fassung – GModG 2026, GEG 2024, GEG 2023, GEG 2020 und EnEV für Bestandsverfahren
  • Neubau: Nachweisführung für Wohn- und Nichtwohngebäude ab der Entwurfsphase
  • Bestand: Bauteilverfahren, Effizienzhaus-Nachweise und Bewertung vorhandener Konstruktionen
  • Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 als eigener Nachweis
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2, wahlweise über Simulation
  • Wärmebrückenberechnungen in 2D und 3D, Gleichwertigkeitsnachweise
  • Klimabedingter Feuchteschutz nach DIN 4108-3 als abgegrenzter Nachweis
  • Hygrothermische Bauteilsimulation, sobald das Glaser-Verfahren an seine Grenze kommt
  • Energieausweise, bedarfs- oder verbrauchsorientiert
  • Abstimmung mit den Förderprogrammen von KfW und BAFA
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

GEG in der Fassung des GModG

Gebäudeenergiegesetz – seit dem 29. Juli 2026 in der Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Anforderungen an Primärenergiebedarf, Wärmeschutz und Wärmeerzeugung.

GEG 2024, 2023 und 2020

Vorfassungen – maßgeblich für Vorhaben, die vor dem jeweiligen Stichtag begonnen oder beantragt wurden.

EnEV

Energieeinsparverordnung – Vorgängerregelung, 2020 gemeinsam mit EnEG und EEWärmeG im GEG aufgegangen. Grundlage für Altverfahren und ältere Energieausweise.

DIN 4108-2 – Mindestwärmeschutz

Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen. Gilt eigenständig neben dem Gebäudeenergiegesetz und schützt Oberflächen vor Tauwasser.

DIN 4108-2 – sommerlicher Wärmeschutz

Eigener Nachweis über den Sonneneintragskennwert oder über eine thermische Gebäudesimulation.

DIN 4108 Beiblatt 2

Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele, Grundlage des Gleichwertigkeitsnachweises.

DIN 4108-3

Klimabedingter Feuchteschutz – eigenes Fachgebiet, hier als Querverweis geführt.

DIN V 18599

Energetische Bewertung, verbindlich für Nichtwohngebäude.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Neubau im Wohnungs- und Gewerbebau
  • Energetische Sanierung im Bestand
  • Denkmalgeschützte Gebäude mit Innendämmung
  • Nichtwohngebäude mit Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Förderanträge, die einen Effizienzhaus-Standard nachweisen müssen
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Ein prüffähiger Nachweis, dazu die Wärmebrückendetails als Zeichnung und die Aussage, wo Ihr Bauteilaufbau feuchtetechnisch kritisch wird. Bei Förderprojekten stimmen wir die Berechnung direkt auf die Anforderungen des Programms ab.

Projekt besprechen→
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Fassung des Gebäudeenergiegesetzes gilt für mein Vorhaben?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz in der Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Für Vorhaben, die vorher begonnen oder beantragt wurden, bleiben die jeweiligen Vorfassungen maßgeblich – GEG 2024, GEG 2023, GEG 2020 und für Altverfahren die EnEV. Wir ordnen Ihr Vorhaben der zutreffenden Fassung zu und rechnen danach.
Was ist aus der EnEV geworden?
Die Energieeinsparverordnung ist 2020 zusammen mit EnEG und EEWärmeG im Gebäudeenergiegesetz aufgegangen. Der Begriff bleibt in Bestandsunterlagen, Kaufverträgen und älteren Energieausweisen präsent, deshalb rechnen wir Bestandsverfahren auch nach EnEV-Systematik nach.
Deckt das Gebäudeenergiegesetz den gesamten Wärmeschutz ab?
Es regelt den energetischen Teil. Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und der sommerliche Wärmeschutz stehen daneben und gelten eigenständig. Beide führen wir als eigene Nachweise.
Wann wird der sommerliche Wärmeschutz kritisch?
Bei großen Glasflächen nach Süden und Westen, bei leichten Konstruktionen und bei Dachgeschossen. Der Nachweis läuft über den Sonneneintragskennwert nach DIN 4108-2 oder über eine thermische Gebäudesimulation.
Brauche ich eine detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Der pauschale Zuschlag ist zulässig und kostet Effizienz. Eine Berechnung nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder ein eigener Gleichwertigkeitsnachweis verbessert die Bilanz und zahlt sich bei Förderanträgen aus.
Gehört der Feuchteschutz zum Wärmeschutz?
Er ist ein eigenes Fachgebiet. Wärmeschutz und Feuchteschutz greifen an denselben Bauteilen ineinander, folgen jedoch eigenen Regelwerken – DIN 4108-3 für den klimabedingten Feuchteschutz, DIN EN 15026 für die instationäre Simulation. Wir weisen beides getrennt nach.
Kontakt

Sie brauchen einen Wärmeschutznachweis?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.