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Lüftungskonzept.
Dichte Hülle braucht einen Plan.

Neue Fenster machen ein Gebäude dicht. Ohne Konzept für den Luftwechsel bleibt die Feuchte im Raum – und der Schimmel kommt von allein.

Worum es geht

DIN 1946-6 verlangt für jedes Wohngebäude die Prüfung, ob der Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt ist. Das gilt im Neubau ebenso wie nach einem Fenstertausch im Bestand – dort sogar besonders, weil die Undichtigkeiten wegfallen, die vorher gelüftet haben.

Das Konzept beantwortet zwei Fragen: Reicht die Infiltration allein aus, und wenn nicht, welche lüftungstechnische Maßnahme schließt die Lücke. Beides rechnen wir aus den Gebäudedaten, nicht aus dem Bauchgefühl.

Für Nichtwohngebäude erstellen wir derzeit keine Lüftungskonzepte.
Leistungsumfang
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 für Wohngebäude und wohnähnliche Nutzungen
  • Prüfung des Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz
  • Bilanzierung von Infiltration und erforderlichem Außenluftvolumenstrom
  • Bewertung der vier Lüftungsstufen bis zur Intensivlüftung
  • Empfehlung geeigneter Systeme: Außenluftdurchlässe, Abluftanlage, Wärmerückgewinnung
  • Abstimmung mit Schallschutz und Wärmeschutz der Fassade
  • Nachweis für Neubau und für Sanierung nach Fenstertausch
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

DIN 1946-6

Lüftung von Wohnungen – Anforderungen, Ausführung, Kennzeichnung.

DIN 4108-2

Mindestwärmeschutz und Vermeidung von Tauwasser an Bauteiloberflächen.

GEG 2024

Anforderungen an Luftdichtheit und Lüftungswärmeverluste.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Fenstertausch im Bestand
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle
  • Dachgeschossausbau und Umnutzung zu Wohnraum
  • Wohnähnliche Nutzungen wie Wohnheime
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Ein Nachweis, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, und wenn ja, welche. Damit können Sie ausschreiben und haben gegenüber Bauherrn und Behörde belegt, dass der Feuchteschutz geplant wurde.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist das Lüftungskonzept Pflicht?
DIN 1946-6 ist als anerkannte Regel der Technik einzuhalten. Der Nachweis ist in diesem Fall erforderlich, auch wenn er von der Bauaufsicht nicht ausdrücklich angefordert wird.
Auch bei einem reinen Fenstertausch?
Ja. Die Norm nennt den Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster ausdrücklich als Auslöser.
Bedeutet das automatisch eine Lüftungsanlage?
Nein. In vielen Fällen reichen Außenluftdurchlässe oder eine Abluftanlage. Erst die Berechnung zeigt, was nötig ist.
Kontakt

Sie brauchen ein Lüftungskonzept?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.