Neue Fenster machen ein Gebäude dicht. Ohne Konzept für den Luftwechsel bleibt die Feuchte im Raum – und der Schimmel kommt von allein.
DIN 1946-6 verlangt für jedes Wohngebäude die Prüfung, ob der Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt ist. Das gilt im Neubau ebenso wie nach einem Fenstertausch im Bestand – dort sogar besonders, weil die Undichtigkeiten wegfallen, die vorher gelüftet haben.
Das Konzept beantwortet zwei Fragen: Reicht die Infiltration allein aus, und wenn nicht, welche lüftungstechnische Maßnahme schließt die Lücke. Beides rechnen wir aus den Gebäudedaten, nicht aus dem Bauchgefühl.
Lüftung von Wohnungen – Anforderungen, Ausführung, Kennzeichnung.
Mindestwärmeschutz und Vermeidung von Tauwasser an Bauteiloberflächen.
Anforderungen an Luftdichtheit und Lüftungswärmeverluste.
Ein Nachweis, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, und wenn ja, welche. Damit können Sie ausschreiben und haben gegenüber Bauherrn und Behörde belegt, dass der Feuchteschutz geplant wurde.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Nachweise nach DIN 4109, Bauteilkonzepte, Detailplanung, Baubegleitung.
Wärmeschutznachweise, Wärmebrücken, Feuchteschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Luft- und Trittschall, Nachhallzeit, Fassadenpegel, Anlagengeräusche.
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Bedarfs- und verbrauchsorientiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude.