Start  /  Leistungen  /  Schallschutz

Schallschutz.
Nachgewiesen, nicht geschätzt.

Luft- und Trittschall entscheiden darüber, ob sich ein Gebäude bewohnen lässt. Wir weisen nach, was die Konstruktion leistet – bevor sie gebaut ist.

Worum es geht

Ein Schallschutznachweis macht planbar, was sonst erst beim Einzug auffällt. Er legt fest, welche Anforderungen an Wände, Decken, Türen und Installationen gelten – und belegt rechnerisch, dass die geplante Konstruktion sie erfüllt.

Im Bestand ist die Aufgabe anspruchsvoller als im Neubau. Nutzungsänderungen, Aufstockungen und energetische Sanierungen verändern die Schallübertragung. Was vorher funktioniert hat, muss danach neu bewertet werden.

Leistungsumfang
  • Vollständige Schallschutznachweise nach DIN 4109-1:2018 und DIN 4109-5:2020
  • Bewertung der Luft- und Trittschalldämmung zwischen Nutzungseinheiten
  • Nachweis des Schutzes gegen Geräusche haustechnischer Anlagen
  • Prüfung von Bestandsbauteilen, Anschlüssen und typischen Altbau-Schwachstellen
  • Bauteilkonzepte und Detailplanung für Wände, Decken, Fugen und Durchdringungen
  • Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen, technisch und wirtschaftlich abgewogen
  • Beratung bei Umnutzung, Anbau und Aufstockung
  • Baubegleitung bei der Umsetzung schalltechnischer Maßnahmen
  • Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA und Architektur
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

DIN 4109-1:2018

Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau – die maßgebende Nachweisgrundlage.

DIN 4109-5:2020

Erhöhte Anforderungen, wenn mehr als der Mindestschallschutz vereinbart ist.

DIN 4109-2

Rechnerische Nachweise – Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schalldämmung.

VDI 4100

Schallschutzstufen bei erhöhten Komfortanforderungen im Wohnungsbau.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Schulen, Kitas und Hochschulen
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen
  • Aufstockungen und Anbauten im Bestand
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Sie erhalten einen prüffähigen Nachweis, der bei der Bauaufsicht durchgeht, plus die Detailangaben, die Ihre Ausführenden brauchen. Wo Anforderungen mit der geplanten Konstruktion nicht erreichbar sind, sagen wir das früh – und nennen Alternativen.

Projekt besprechen→
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wann brauche ich einen Schallschutznachweis?
In den meisten Bundesländern ist er Teil der Bauvorlagen bei Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten. Unabhängig davon ist DIN 4109 als anerkannte Regel der Technik auch dann einzuhalten, wenn niemand einen Nachweis verlangt.
Reicht der Mindestschallschutz?
Rechtlich meist ja, in der Praxis oft nicht. Wer Eigentumswohnungen verkauft oder hochwertig vermietet, sollte erhöhte Anforderungen vereinbaren – und zwar schriftlich, vor Baubeginn.
Was kostet ein nachträglicher Fehler?
Eine Geschossdecke nachträglich zu ertüchtigen kostet ein Vielfaches der Planungsleistung und ist im bewohnten Zustand oft gar nicht möglich.
Kontakt

Sie brauchen einen Schallschutznachweis?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.