Luft- und Trittschall entscheiden darüber, ob sich ein Gebäude bewohnen lässt. Wir weisen nach, was die Konstruktion leistet – bevor sie gebaut ist.
Ein Schallschutznachweis macht planbar, was sonst erst beim Einzug auffällt. Er legt fest, welche Anforderungen an Wände, Decken, Türen und Installationen gelten – und belegt rechnerisch, dass die geplante Konstruktion sie erfüllt.
Im Bestand ist die Aufgabe anspruchsvoller als im Neubau. Nutzungsänderungen, Aufstockungen und energetische Sanierungen verändern die Schallübertragung. Was vorher funktioniert hat, muss danach neu bewertet werden.
Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau – die maßgebende Nachweisgrundlage.
Erhöhte Anforderungen, wenn mehr als der Mindestschallschutz vereinbart ist.
Rechnerische Nachweise – Verfahren zur Bestimmung der bewerteten Schalldämmung.
Schallschutzstufen bei erhöhten Komfortanforderungen im Wohnungsbau.
Sie erhalten einen prüffähigen Nachweis, der bei der Bauaufsicht durchgeht, plus die Detailangaben, die Ihre Ausführenden brauchen. Wo Anforderungen mit der geplanten Konstruktion nicht erreichbar sind, sagen wir das früh – und nennen Alternativen.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Wärmeschutznachweise, Wärmebrücken, Feuchteschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Luft- und Trittschall, Nachhallzeit, Fassadenpegel, Anlagengeräusche.
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Bedarfs- und verbrauchsorientiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nachweis des Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.