Wenn strittig ist, ob der Schallschutz erreicht wurde, hilft nur die Messung. Wir messen mit eigener Technik der Klasse 1 – und sind VMPA-anerkannte Messstelle für Raumakustik.
Messungen klären, was Berechnungen nur prognostizieren. Sie dienen der Abnahme, der Qualitätssicherung während der Bauphase und der Beweissicherung, wenn es Streit gibt.
Wir setzen ausschließlich Messtechnik der Klasse 1 von Norsonic ein, DAkkS-kalibriert. Für Raumakustik sind wir nach VMPA als Messstelle anerkannt und im Verzeichnis des VMPA e. V. gelistet.
Bewertungsmaßstab für die Bauakustik im Hochbau.
Kurzverfahren für Luft-, Tritt- und Haustechnikgeräusche.
Messung der Schalldämmung in Gebäuden – ausführliches Verfahren.
Messung raumakustischer Parameter – Grundlage der VMPA-Anerkennung.
Bewertungsgrundlage für Hörsamkeit in Räumen.
Beurteilung von Anlagengeräuschen im Außenbereich.
Arbeitsstättenbezogene Bewertung von Lärm.
Wir mieten keine Technik und leihen keine Ergebnisse. Die Messkette ist DAkkS-kalibriert und dokumentiert – das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Messbericht vor Gericht Bestand hat.
Ein Messbericht mit den Einzahlangaben, den Terzspektren und der klaren Aussage, ob die Anforderung erreicht ist. Bei Abweichungen benennen wir die wahrscheinliche Ursache und die Maßnahmen, die tatsächlich wirken.
Projekt besprechen→Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.
Nachweise nach DIN 4109, Bauteilkonzepte, Detailplanung, Baubegleitung.
Wärmeschutznachweise, Wärmebrücken, Feuchteschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Hörsamkeit nach DIN 18041 – Büro, Schule, Sporthalle, Restaurant, Museum.
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen.
Hygrothermische Bauteil-, thermische Gebäude- und Raumsimulation.
BAFA, KfW, individueller Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung.
Bedarfs- und verbrauchsorientiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nachweis des Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.