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Energieberatung.
Erst der Antrag, dann der Auftrag.

Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss. Wer den Handwerker vor dem Antrag beauftragt, verliert die Förderung – rückwirkend gibt es nichts.

Worum es geht

Fördermittel sind kein Selbstzweck. Sie entscheiden aber oft darüber, ob eine Sanierung wirtschaftlich darstellbar ist. Wir rechnen, was für Ihr Gebäude in Frage kommt, und begleiten den Antrag bis zur Verwendungsnachweisprüfung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ordnet die Maßnahmen in eine Reihenfolge, die technisch sinnvoll ist – und hebt zusätzlich den iSFP-Bonus. Wir arbeiten produktneutral und ohne Provisionen von Herstellern.

Der Förderrechner auf dieser Website bietet Ihnen eine erste Orientierung. Eine verbindliche Bewertung erfolgt nach detaillierter Prüfung der Gebäudedaten.
Leistungsumfang
  • Energieberatung für Wohngebäude, BAFA-gefördert, mit Vor-Ort-Analyse
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
  • Individueller Sanierungsfahrplan iSFP mit Maßnahmenreihenfolge
  • Energetische Sanierungskonzepte inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Fördermittelberatung zu BEG Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen
  • Antragstellung und Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung
  • Fachplanung und Baubegleitung als förderfähige Leistung
  • Verwendungsnachweis und Abschlussdokumentation
  • Abstimmung mit Wärmeschutznachweis und Energieausweis aus einer Bearbeitung
Regelwerk

Unsere Planungs- und Bemessungsgrundlagen.

BEG EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen über das BAFA.

KfW 458

Heizungsförderung für den Austausch der Wärmeerzeugung.

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung als zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss.

iSFP

Individueller Sanierungsfahrplan – Voraussetzung für den iSFP-Bonus.

GEG 2024

Ordnungsrechtlicher Rahmen für Anforderungen und Nachweise.

Typische Fälle

Wann Sie uns brauchen.

  • Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Vermietende und Wohnungsunternehmen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gewerbliche Eigentümer und Betreiber
  • Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Was Sie bekommen

Das Ergebnis.

Eine belastbare Aussage, welche Förderung für Ihr Vorhaben realistisch ist, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten und was Sie selbst tragen. Dazu die vollständige Antragsunterlage.

Projekt besprechen→
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wann muss der Antrag gestellt sein?
Vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig – ein bereits erteilter Auftrag nicht.
Was bringt der iSFP-Bonus?
Fünf Prozentpunkte zusätzlich auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, gestaffelt nach förderfähiger Investitionssumme.
Übernehmen Sie auch die Baubegleitung?
Ja. Fachplanung und Baubegleitung sind bei BEG-Vorhaben selbst förderfähig – die Leistung finanziert sich zu einem erheblichen Teil aus der Förderung.
Kontakt

Sie wollen wissen, was für Sie drin ist?

Erstgespräch am Telefon, 15 Minuten. Danach wissen Sie, was Ihr Vorhaben braucht und was es kostet.

Weitere Leistungen

Bauphysik hängt zusammen.